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Pflegezusatzversicherung Vergleich ...einfacher geht´s nicht!

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unabhängig und neutral

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Marktvergleich
HerrFrau
123
 Verzicht auf Wartezeiten
 Verzicht auf Karenzzeit
 Leistung bei Demenz
 Leistung bei Laienpflege (bsp. Familie)
 Beitragsbefreiung im Pflegefall
 Dynamik des Versicherungsschutzes
 Dynamik auch im Leistungsfall
AGB & Datenschutzbestimmung

Sie wollen sich sofort ausführlich über die private Pflegezusatzversicherung informieren und Tarife online vergleichen? Dann besuchen Sie doch unser Portal zur Pflegezusatzversicherung! Dort finden Sie über 20 Tarife der Pflegezusatzversicherung im Detailaufbereitet. Der Online-Rechner hilft dabei, den passenden Tarif zu finden und das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pflegezusatzversicherung besser einzuschätzen. Zusätzlich wir auch die Pflegerentenversicherung vorgestellt und Hintergünde zur Pflegeversicherung erläutert.
 

                 

Pflegezusatzversicherung Vergleich



Warum eine private Pflegezusatzversicherung?


Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung leistet nicht genug!
Eine private Pflegezusatzversicherung wird immer wichtiger. Denn die Differenz zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (PPV) und den tatsächlichen Kosten im Pflegefall ist immens. Die Leistungen aus der PPV reichen somit im Regelfall nicht aus. Die verbleibenden Beträge, welche nicht durch die PPV gedeckt werden, müssen die Betroffenen oder deren Angehörigen bezahlen. Nicht selten wird hierbei das Vermögen der Familie starkt in anspruch genommen oder gar aufgebraucht. Betroffene ohne eine private Pflegezusatzversicherung können im Ernstfall sogar zum Sozialfall werden, da das Vermögen nur bis zu gewissen Grundbeträgen vor der Verwertung durch das Sozialamt geschützt ist. Das kann mit einer privaten Pflegezusatzversicherung nicht passieren!

Die PPV wurde erst 1995 - und somit viel später als die anderen Sozialversicherungen - eingeführt. Von Beginn an wurde im Gesetz festgehalten, dass die PPV nur eine Grundsicherung darstellt, und dass weiterhein eine private Vorsorge notwendig ist. Eine private Pflegezusatzversicherung ist also nur die logische Konsequenz der Gesetzgebung. Die deutsche Bevölkerung wird auf Grund des demographischen Wandels immer älter. Experten rechnen damit, dass die Zahl der Pflegefälle bis zum Jahr  2040 auf rund 3,4 Millionen ansteigen wird. Jeder von uns oder / und dessen Eltern werden im Laufe des Lebens mit ca. 80% Wahrscheinlichkeit zum Pflegefall. Derzeit ist jeder dritte Pflegefall im Pflegeheim untergebracht, die Pflegedauer betrgt im Durchschnitt  fünf Jahre. Über diese Jahre kommt schnell ein sechs-stelliger Betrag zusammen. Die Medien berichten immer wieder über die schlechten Zustände in den Pflegeheimen. Selbstredend ist, dass die besseren Pflegeheime teurer als der Durchschnitt sind...Eine private Pflegezusatzversicherung hilft Ihnen, die Kosten abzumildern oder auch ganz zu decken. So kann sich jeder eine hochwertige Pflege leisten! Am besten gleich den Vergleich der Pflegezusatzversicherung anfordern!



Pflegetagegeldversicherung - Pflegezusatzversicherung der Krankenversicherer

Pflegetagegeldversicherung
ist die Pflegezusatzversicherung der Krankenversicherer und dient am häufigsten als sinnvolle Absicherung gegen den Pflegefall. Eine private Pflegezusatzversicherung kann jeder beantragen, der in der deutschen Pflegepflichtversicherung abgesichert ist. Es wird ein fester Tagegssatz vereinbart, der im Pflegefall vom Versicherer bezahlt wird. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der erreichten Pflegestufe: Der volle Tagessatz (100%) wird meist erst in der  Pflegestufe III ausgezahlt. Eine Pflegezusatzversicherung hat fest vereinbarte Leistungen, welche während der Vertragslaufzeit garantiert sind.



Darauf sollten Sie bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten:


Leistet die Pflegezusatzversicherung auch ohne Vorleistung der PPV?
Ein Leistungsanspruch aus der Pflegezusatzversicherung ohne Vorleistung der PPV bedeutet für den Versicherungsnehmer eine Garantie für die versicherte Leistungen. Und zwar auch dann, falls zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen der PPV reduziert oder ganz gestrichen werden.

Erfolgen die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen analog der PPV?
Falls die Einstufung im Pflegefall analog der PPV erfolgt, können den Betroffenen doppelte Untersuchungen und zusätzliche Formalitäten erspart werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung ordnet Pflegebedürftige einer der drei Pflegestufen zu.  

Verzicht auf Wartezeit?
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Jahre ab Versicherungsbeginn. Für diese Zeit besteht also noch keine Versicherungsschutz. Viele Versicherer verzichten in der privaten Pflegezusatzversicherung auf diese Wartezeiten - zum Vorteil des Kunden.

Verzicht auf Karenzzeit?
Die Leistungspflicht des Versicherers beginnt zum festgelegten Zeitpunkt, frühestens nach Ablauf der Karenzzeit. Karenzzeiten sind in der Pflegezusatzversicherung eher unüblich.

Leistet die Pflegezusatzversicherung auch bei Demenz / Pflegestufe 0?
Einige Tarife der Pflegezusatzversicherung leisten auch im Falle der Demenz. I.d.R. ist das ein reduzierter Teil der versicherten Leistung in Pflegestufe 3.

Enthält die Pflegezusatzversicherung eine Beitragsfreistellung?
Die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung sind bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses zu zahlen. Auch im Leistungsfall. Einige Pflegezusatzversicherungen enthalten eine Beitragsbefreiung ab einer gewissen Pflegestufe. Besonders bei Versicherten mit einem hohen Beitrag ist dies ein wichtiger Punkt.

Enthält die Pflegezusatzversicherung eine Leistungsdynamik?
Jede Erhöhung des Versicherungsschutzes der Pflegezusatzversicherung ist grundsätzlich mit erneuter Risikoprüfung oder Wartezeiten verbunden. Einige Tarife der Pflegezusatzversicherung sehen jedoch eine dynamische Anpassung der Leistungen vor. Diese erfolgt Analog der Entwicklung der Pflegekosten oder anhand eines festen %-Satzes ohne Risikoprüfung und Wartezeiten. So kann einer Entwertung des Versicherungsschutzes durch Kostensteigerungen vorgebeugt werden.

Dynamik auch während des Pflegefalls?
Werden die Leistungen der Pflegezusatzversicherung dann auch erhöht, wenn der Leistungsfall bereits eingetreten ist?

Mindestvertragsdauer der Pflegezusatzversicherung?

Die Mindestvertragsdauer der Pflegezusatzversicherung beträgt gemäß §13 MB/EPV 2008 bis zu 2 Jahre. Da eine private Pflegezusatzversicherung jedoch auf lange Zeit abgeschlossen wird, sollte man sie sinnvollerweise nicht mehr kündigen. Daher halten wir diesen Punkt nicht für ausschlaggebend.

Erfolgt eine Leistung auch bei Laienpflege?
Bei einigen Tarifen der Pflegezusatzversicherung erfolgt eine Leistungskürzung, falls die Pflege nicht durch ausgebildete Pflegefachkräfte, sondern durch Laien (bspw. Familie) übernommen wird. Wir empfehlen eine Pflegezusatzversicherung, welche auch bei Laienpflege voll leistet - dies nur dies entspricht der Realität!

Wieviel leistet die Pflegezusatzversicherung bei ambulanter oder stationärer Pflege?

Hierbei handelt es sich um die sogenannten %-Staffeln. Jede Pflegezusatzversicherung legt diese unterschiedlich fest. Der versicherte Tagessatz von 100% gilt in Stufe 3, für die Stufe 2 und 1 werden die %-Sätze i.d.R. herabgesetzt, da die finanzielle Lücke geringer ist. Flexible Tarife (bspw. AXA) leisten immer 100%, da für jede Pflegestufe das Tagegeld frei festgelegt werden kann.

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Gilt der Versicherungsschutz in der Pflegezusatzversicherung nur in Deutschland oder auch dann, wenn der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt?

Assistanceleistungen
Einige Tarife der Pflegezusatzversicherung enthalten besondere Assistance-Leistungen, wie bspw. eine Pflegeplatzgarantie oder Hilfestellungen bei Eintritt des Pflegefalls.

Sonderzahlungen
Einige Pflegezusatzversicherungen leisten eine Sonderzahlung, wenn der Pflegefall zum ersten mal eintritt.


Mit unserem Pflegezusatzversicherung Vergleich können Sie ganz schnell und einfach die Pflegezusatzversicherung mit dem sinnvollsten Preis-Leistungs-Verhältnis finden. Am besten direkt den Vergleich anfordern!


Monatliche Kosten im Pflegefall  und Leistungen der PPV

Lücke ambulant

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Pflegestufe III

durchschnittliche Kosten der Pflege

810 €

1.950 €

3.360 €

Zahlung der Pflegepflichtversicherung

440 €

1.040 €

1.510 € (Härtefälle 1.918 €)

finanzielle Lücke im Monat

370€

910 €

1.850 €

Lücke stationär

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Pflegestufe III

durchschnittliche Kosten der Pflege

1.915 €*

2.341 €*(bis zu 2.600 €)

2.766 €* (bis zu 3.500 €)

Zahlung der Pflegepflichtversicherung

1.023 €

1.279 €

1.510 € (Härtefälle 1.918 €)

finanzielle Lücke im Monat

892 €

1.062 €
(bis zu 1.321 €)

1.256 €
(bis zu 1.990 €)


* stat. Bundesamt 2007, Bundesdurchschnitt. Kosten variieren je nach Bundesland. Daher variiert auch die monatliche Lücke.


Bitte nehmen Sie diese Zahlen nur als Richtwert. Alle Angaben ohne Gewähr.



"Kinder haften für ihre Eltern"

Aktuell können in Deutschland fast 40% der Pflegbedürftigen die Kosten für ihr Pflegeheim nicht selbst bezahlen. Zwar springt in diesem Fall die Sozialhilfe ein, aber die Ämter versuchen, sich das Geld bei den Angehörigen zurück zu holen. Vor allem der Ehegatte und die Kinder des Pflegebedürftigen werden dann zur Kasse gebeten.
Die PPV zahlt bei stationärer Pflege maximal 18.120€ p.a., ein Heimaufenthalt kostet jedoch eher  +/- 36.000€ p.a.. Das bedeutet immerhin eine Lücke von über 18.000€ p.a.! Im Pflegefall wird dann schnell das Ersparte aufgebraucht, immer wieder müssen Eigentümer veräußert werden um die Pflege zu bezahlen. Das Sozialamt  nimmt die Angehörigen in Regress. Kann der gepflegte die Kosten nicht mehr bezahlen, springt das Sozialamt ein. Dieses versucht dann, so viel wie möglich wieder von den Angehörigen zurück zu bekommen. Daher ist eine private Pflegezusatzversicherung dringend zu empfehlen.



Einkommen des Pflegebedürftigen reicht nicht zur Deckung der Pflegekosten

Einkommen des Ehegatten wird herangezogen

Sozialamt springt mit ein

Rückgriff auf das Vermögen (des Pflegebedürftigen und des Ehegatten)

Rückgriff auf Kinder





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